Altersvorsorge für Selbstständige
Insbesondere für Selbstständige gehört die private Altersvorsorge zu den sehr wichtigen Themen, denn in vielen Fällen zahlen sie keine Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse ein und haben somit im Alter auch keinen Anspruch auf eine staatliche Altersrente. Da allerdings der Gesetzgeber weiß, dass auch das Niveau der gesetzlichen Altersrente langfristig kaum beibehalten werden kann, beteiligt er sich durch staatliche Förderungen an der privaten Altersvorsorge. So wurden zwei Modelle ins Leben gerufen, zum einen die Riesterrente und zum anderen die Rürup Rente.
Die Rürup Rente wurde insbesondere für Selbstständige konzipiert und soll durch Steuervorteile den Anreiz bieten, eine solide Altersversorgung zu realisieren. Da die Regelungen der Rürup Rente den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung sehr nahe kommen, wird die Rürup Rente auch als Basisrente bezeichnet, da sie eben eine finanzielle Basis für das Alter schaffen soll. Der Versicherungsnehmer kann die Rürup Rente im Zusammenhang mit einer klassischen privaten Rentenversicherung, einer fondsgebundenen Rentenversicherung, einer britischen Rentenversicherung und mittlerweile auch im Rahmen eines Fondssparplan umsetzen.
Während der Sparphase zahlt er Beiträge ein, wobei es bei der Rürup Rente keine Mindestbeiträge gibt. Die Förderung erfolgt dadurch, dass die einbezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden können, und zwar im Jahr 2009 in Höhe von 68% bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden. Der Anteil der anrechenbaren Beiträge wird dabei bis zum Jahr 2025 um jeweils zwei Prozentpunkte angehoben. Die Auszahlung der Rürup Rente kann dann ab dem 60. Lebensjahr erfolgen, allerdings nur als monatliche Rente. Im Vorfeld kann die Rürup Rente allerdings weder verkauft noch beliehen und auch nicht vererbt oder übertragen werden. Sinnvoll ist zudem, eine Hinterbliebenenrente zu vereinbaren, da das angesparte Guthaben ansonsten, wenn der Versicherte vor Erreichen des Rentenalters verstirbt, zugunsten des Versicherungskollektivs verfallen würde. Allerdings ist die Rürup Rente auch nicht pfändbar und wird nicht als Vermögen berücksichtigt, falls der Versicherungsnehmer Hartz-IV-Empfänger werden sollte.
Da der Versicherungsmarkt mittlerweile eine breite Palette an unterschiedlichen Tarifmodellen bietet, ist es sehr ratsam, ausreichend Informationen zu sammeln, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen und durch einen Rürup Rentenrechner zu ermitteln, welche Beiträge vonnöten sind, um eine solide finanzielle Basis aufzubauen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Rürup Rente versteuert werden muss, wobei der steuerpflichtige Anteil bei einem erstmaligen Bezug im Jahr 2005 bei 50% liegt und sich bis zum Jahr 2040 auf 100% erhöhen wird. Trotz der nachgelagerten Besteuerung bleiben die Steuervorteile aber erhalten, denn der Steuersatz im Rentenalter ist deutlich niedriger als während der Berufstätigkeit.
In einem vergleichenden Rürup Rente Test kann ermittelt werden, welches Versicherungsprodukt die größten Vorteile bringen würde, denn im Gegensatz zur Riesterrente ist bei der Rürup Rente nur der Steuersatz von Bedeutung, nicht die familiäre Situation. Die Riesterrente wird nämlich nicht nur durch Steuervorteile, sondern auch durch Zulagen, beispielsweise für Kinder gefördert. Allerdings können Selbstständige meist nur über Umwege von der Riesterförderung profitieren. Eine Möglichkeit besteht dann, wenn der Selbstständige verheiratet ist und der Ehepartner einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht. Verfügen beide Partner über einen eigenen Vorsorgevertrag, leben in einem Haushalt und werden steuerlich zusammen veranlagt, kann auch der selbstständig tätige Ehepartner die Riesterförderung nutzen.